Kosten
Wer übernimmt die Kosten für den Besuch bei der Tagespflege?
Seit dem 01.01.2015 bezahlt die Pflegekasse aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes Ihren Versicherten den vollen Pflegesachleistungsanspruch für den Besuch der Tagespflege. Dabei können Sie weiterhin das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung für die ambulante Pflege ohne Einschränkung nutzen. Sie haben die Möglichkeit ab Pflegestufe 0 einen Tag, bei Pflegestufe 1 bis zu zwei Tagen in der Woche die Tagespflege zu besuchen. Lassen Sie sich bei uns beraten und die Finanzierung der Besuche ausrechnen. Ich freue mich auf Sie.
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